Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an.
Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. (Allgemeine Vorschriften §1a BienSeuchV)

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises in dem die Bienenstöcke stehen.

Das Formular füllen Sie aus und schicken es an die zuständige Behörde.
Die Adresse finden Sie auf dem Formular.

Seit 2026 müssen die Bienenvölker jährlich an die Tierseuchenkasse gemeldet werden!


Hier die jeweiligen Formulare zum Download:

Standort der Bienenstöckezuständiges Landratsamt
BöblingenLink direkt zum Landratsamt Böblingen
LudwigsburgLink direkt zum Landratsamt Ludwigsburg
StuttgartLink direkt zur Landeshauptstadt Stuttgart
EnzkreisLink direkt zum Landratsamt Enzkreis