Für jeden Imker ein „Muss“!!!

  • Jeder Imker ist verpflichtet seine Bienenhaltung anzumelden und dies unabhängig ob er in einem Imkerverein Mitglied ist oder nicht! Die Unterlagen und weitere Informationen sind hier zufinden
    „Bienenhaltung melden“
  • Wer nicht Mitglied in einem Imkerverein ist, der ist verpflichtet seine Bienenvölker jährlich an die Tierseuchenkasse zu melden. -> Vereinsmitglieder müssen dies nicht, sie melden Ihre Völkerzahl (nur bei Änderung) im November dem Imkerverein. Gerne auch über unser Online-Formular „Anzahl Völker melden“.

Unter Bienenrecht versteht man alle Rechte und Pflichten beim Halten von Honigbienen. Also die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, welche die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln. Das Bienenrecht unterteilt sich dabei in:

  1. das private Bienenrecht, mit den Punkten: Nachbarschaftsrecht, Haftungsverpflichtungen und Schwarmrecht
  2. das öffentliche Bienenrecht, mit den Themen: Bienenhaltung, Bienenschutz-VO, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht

Am Rande einer veterinärmedizinischen Tagung in Berlin ist der Wunsch nach einem Merkblatt gereift, das darüber informieren soll, dass Honigbienen nur mit sachgerechter Haltung geholfen werden kann, nicht jedoch mit dem bloßen Einlogieren in irgendwelche Beuten. Entsprechend hat Dr. Jens Radtke vom Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf den Auftrag übernommen, ein solches Merkblatt zu rechtlichen und ethischen Fragen der Bienenhaltung zu erstellen.

Es soll einerseits Interessenten in ihrer Entscheidungsfindung helfen und andererseits Neuimkern ihre grundsätzlichen Pflichten darlegen

Quelle: DIB Aktuell 4/2018 Seite 7

Merkblatt „Bienen halten verpflichtet“