Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an.
Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. (Allgemeine Vorschriften §1a BienSeuchV)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises in dem die Bienenstöcke stehen.
Das Formular füllen Sie aus und schicken es an die zuständige Behörde.
Die Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wer nicht Mitglied in einem Ortsverein des LVWI ist muss seine Bienenvölker jährlich auch an die Tierseuchenkasse melden!
Vereinsmitglieder müssen dies nicht, sie melden ihre Völkerzahl im November dem Ortsverein des LVWI.
Hier die jeweiligen Formulare zum Download:
Standort der Bienenstöcke | zuständiges Landratsamt |
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Böblingen | Landratsamt Böblingen (PDF 34KB) |
Ludwigsburg | Landratsamt Ludwigsburg (PDF 198KB) |
Heilbronn | Landratsamt Heilbronn (PDF 46KB) |
Stuttgart | Landeshauptstadt Stuttgart (PDF 73KB) |
Enzkreis | Landratsamt Enzkreis (PDF 1916KB) |
Rems-Murr-Kreis | Landratsamt Rems-Murr-Kreis (PDF 51KB) |