wir haben die Waldbegehung um eine Woche verschoben.
Und freuen uns, dass wir mit der Änderung zur Öffnungsstufe 3 im Landkreis Böblingen endlich wieder eine Veranstaltung unter den folgenden Auflagen durchführen dürfen.

  • An der Waldbegehung teilnehmen kann wer
    • vollständig geimpft ist (d.h. zweimal geimpft plus 14 Tage nach zweiter Impfung) => Vorlage des Impfpasses ODER
    • genesen ist => Vorlage einer amtlich anerkannten Bestätigung ODER
    • durch die Vorlage einer Bescheinigung über einen tagesaktuellen negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden)
  • Weiterhin gelten die AHA-Regeln während der ganzen Veranstaltung. Und das Tragen einer PSA-Maske, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
  • Wir bitten um Beachtung des Hygienekonzepts.
  • Alle Teilnehmer der Veranstaltung werden dokumentiert. D.h. am Beginn der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer in eine Teilnehmerliste einzutragen. Gerne kann hierfür ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.

Vielleicht bringt 2021 ja doch noch eine Waldtracht – wir sind gespannt….